Notieren Sie
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Fotografieren Sie
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| Bringen Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Achten Sie auf Betriebe die das Kfz.Meisterschild führen oder des ZKF bzw. ZDK. |
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| Beauftragen
Sie einen qualifizierten , unabhängigen Kfz.Sachverständigen, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz.Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt, mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger. |
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| Sie sollen so
gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden
erlitten.
Weitere Informationen zur Tätigkeit des freiberuflichen und unabhängigen Kfz.Sachverständigen siehe BVSK Link. |
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