Wissenswertes über den
Kfz-Sachverständigen
Wann braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
- Nach einem Unfall zur Schadenfeststellung
- Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Bootsgutachen
- Maschinenbewertung
Wer bezahlt den Sachverständigen ?
- Bei einem unverschuldeten Unfall trägt der Schädiger bzw. seine Versicherung die Kosten.
- Als Ausnahme gilt:
Bei Schäden
unter 700.00 € zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Die Versicherung des Unfallgegners will einen Sachverständigen schicken !
- Beachten Sie: Der Sachverständige den die Versicherungsgesellschaft schickt, arbeitet bei der Versicherung, die den Schaden zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt,
dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben
- dem reinen Blechschaden richtig ermittelt
werden.
Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
- Die Sachverständigen rechnen auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher,
dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 4.500.-
€ je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten
zwischen 200 /400 €. Hier sind sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten.